Das DFÜ Abkommen – was sie über Datenfernübertragung wissen müssen

Wenn Banken und Unternehmen Daten austauschen, ist ein Höchstmaß an Sicherheit gefordert. Hinzu kommen Standards, die den Aufbau und die Inhalte der zu übermittelnden Datenpakete beschreiben. Diese Schnittstellenspezifikationen sowie die verwendeten Protokolle zur Anbindung an den elektronischen Zahlungsverkehr regelt das Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten, kurz – das „DFÜ-Abkommen“.

Dieselbe Sprache sprechen

Damit Sender und Empfänger von Nachrichten den Aufbau und den Inhalt des Datencontainers zuordnen können, werden die Schnittstellen spezifiziert. In diesen Beschreibungen der Schnittstelle wird beispielsweise geregelt, in welchem Feld die Kontonummer zu erwarten ist oder wo in der Nachricht der Betrag steht. Das DFÜ-Abkommen umfasst drei Seiten, doch die Spezifikationen der Schnittstellen sind umfangreicher und in separaten Anlagen zum Abkommen niedergelegt: Die Anlage 1 enthält die technischen Bestimmungen zur EBICS-Anbindung für den Datenaustausch, die Anlage 2 die Regelungen zur nicht mehr unterstützten FTAM-Anbindung gemäß BCS (Banking Communication Standard) und in der Anlage 3 wird die Spezifikation der Datenformate beschrieben, inklusive der Zahlungsaufträge DTAUS (auch DTA, Datenträgeraustausch-Verfahren), des DTAZV (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr), der MT940-Kontoauszüge für SWIFT sowie der Wertpapiernachrichten.

Schnittstellen & ihre Datenformate – für jeden Anlass

Das DTA- oder auch DTAUS-Verfahren wurde für den Datenträgeraustausch von Magnetbändern und Disketten entwickelt. Es kann aber auch für den elektronischen Transfer von Dateien verwendet werden, die von der empfangenden Software importiert und verarbeitet werden. Das ursprüngliche DTA-Autorisierungsverfahren bestand aus einem „Datenträgerbegleitzettel“, auf dem per Unterschrift der Empfang der Daten bestätigt wurde. Elektronisch ist dies heute über PIN- und TAN-Verfahren, der elektronischen Unterschrift oder anderer Legitimationsverfahren, wie etwa HBCI, geregelt. Neben dem DTAUS, dem Datenträgeraustauschverfahren, wird zukünftig der webbasierte EBICS-Standard eine zeitgemäßere Kommunikation zwischen den Handelspartnern bestimmen.

EBICS, der Electronic Banking Internet Communication Standard, soll auf natoinaler Ebene künftig alle Standards ablösen, für die kein Internetprotokoll definiert wurde. Von der Deutschen Kreditwirtschaft entwickelt, wurde EBICS in 2006 in das DFÜ-Abkommen aufgenommen. Deutsche Banken sind bereits seit 2008 zur Bereitstellung des Standards verpflichtet. Die Nachrichten, hier XML-Container, werden blockweise über HTTP versandt und mit TLS verschlüsselt. Return-Codes, die den Status des Nachrichtenversands wiedergeben, sowie verschiedene Berechtigungskonzepte (elektronische Unterschriften) wurden in EBICS integriert. Das Übertragungsprotokoll EBICS wird zusammen mit der Einreichung von SEPA eine entscheidende Rolle im europäischen Zahlungsraum spielen.

SEPA heißt der neue Standard der Eurozone (Single Euro Payments Area), zu deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Damit soll der europaweite Zahlungsverkehr nicht nur einfacher, schneller und sicherer werden, sondern auch kostengünstiger. Der Kunde wird bei einer Nachricht (Banktransaktion) nicht mehr zwischen nationalen und europaweiten Zahlungen unterscheiden können – oder besser, müssen. SEPA wird damit die internationalen SWIFT-Transaktionen ergänzen, doch innerhalb der Eurozone den bargeldlosen Zahlungsverkehr standardisieren. Mittelfristig soll SEPA auch die nationalen Zahlungsverkehrssysteme der Euro-Länder ablösen. SEPA Nachrichten liegen im XML-Format vor und folgende dem ISO 20022-Standard. SEPA wird das DTA-Format mit dem pain-Format und den MT-Kontoauszug und die DTI-Datei mit dem camt-Format ablösen. Konten werden nur noch über die IBAN identifiziert, die BIC – zur Bezeichnung der Bank – entfällt. Neben den meisten Euroländern werden auch Nicht-Mitgliedsstaaten (Schweiz, Monaco, Island, Liechtenstein und Norwegen) an SEPA, das zum 1. Februar 2014 „online“ geht, teilnehmen. Die nicht an SEPA teilnehmenden Euroländer sind die britischen Kanalinseln (Isle of Man, Guernsey, Jersey), Grönland und die Färöerinseln (gehören zu Dänemark), der Kosovo und Montenegro sowie San Marino, der Vatikan und Andorra.

Der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), eine internationale Genossenschaft der Geldinstitute, stellt seinen Mitgliedern eine technische Plattform – das SWIFT-Netz, (MX-Nachrichten) umgestellt werden. Zu den SWIFT-MTs zählen zum Beispiel die EU-Standardüberweisungen oder auch Wertpapiertransaktionen. Die Nachricht MT940 des SWIFT-Standards wird auch in der Bank-Schnittstelle einiger Online-Banking-Programme verwendet – zum Zugriff auf die Kontoauszüge.

Andere Länder, gleiche Sitten

Die Welt wächst zusammen – auch im Austausch von Überweisungen und Kontoauszügen. Um die Leistungen für Kunden, schneller, einfacher und billiger zu machen, werden Protokolle standardisiert und Schnittstellen spezifiziert. Die Eurozone übernimmt hier eine leitende Rolle und wird mit EBICS und SEPA weitere neue Standards setzen, die vermutlich auch – erste Gespräche sind bereits geführt – in Asien und im Mittleren Osten langfristig in das Bankgeschäft integriert werden.

Bernhard Kramer