ABZOCKE MIT DISPO-ZINSEN – Banken widersprechen dem Vorwurf des Wuchers

Der Vorwurf des Wuchers gegen die Banken in Bezug auf die Dispozinsen ist definitiv dann gegeben, wenn die jeweiligen Banken bei der Festsetzung der Dispozinsen das einseitige Recht auf Preisbestimmung in den AGB´s verankert.

Verbraucherzentralen klagen mit Erfolg wegen zu hoher Dispozinsen

Die Verbraucherzentralen haben den Banken den Wucher bei den Dispozinsen vorgeworfen und ein Urteil aus dem Jahr 2009 des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen: XI ZR 78/08 bestätigt die Rechtsansicht der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentralen verlangten nämlich von den Banken, dass Sie das in den AGB´s angeführte Recht über die Festsetzung der Dispozinsen streichen sollte und die sich an den Euribor Zinssatz richten sollen. Die Klausel in den AGB´s besagte vereinfacht dargestellt, dass die Banken das einseitige Recht sich nehmen nach Ihrem eigenen Ermessen die Dispozinssätze festzulegen. Aus Sicht der Verbraucherzentralen ist die einseitige Art der Preisbestimmung unzulässig, weil sich die Zinssätze ständig ändern, zu denen sich die Banken Geld untereinander leihen. Dies würde somit zu Ungunsten der Bankkunden geschehen, wenn die Banken zu einem niedrigeren Zinssatz das Geld für die Finanzierung des Dispokredites von einer anderen Bank in Anspruch nehmen.

Der Euriborzinssatz als Maßstab für den Dispozins

Der Euribor ist ein Zinssatz, welcher alle 3 Monate neu bestimmt wird und die Richtschnur für die Banken ist, zu welchem Zinssatz sich untereinander Geld geliehen wird, sollte nach Ansicht der Verbraucherzentralen als Maßstab für die flexible Festsetzung der Dispozinssätze herangezogen werden. Wenn sich der 3-Monats-Euriborzinssatz sinkt, dann sollte auch der Dispozinssatz entsprechend angepasst werden. Die Festlegung des Dispozinssatzes nach eigenem Ermessen der Banken ist also für sie ein teuerer Nachteil, wenn Sie noch die ständig sinkenden Guthabenzinsen zusätzlich zum Vergleich heranziehen.

Die Argumentation der Banken über die Festlegung des Dispozinssatzes

Die Banken verlangen in der Regel über 10 % Dispozinsen von den Bankkunden für die Gewährung eines Dispositionskreditrahmens. Bei näherer Betrachtung verlangen die Banken bis zu 16 % Zinsen für die Überziehung des Girokontos. Die Banken argumentieren da gerne mit dem Kostenaufwand überhaupt einen Dispokreditrahmen zur Verfügung zu stellen. Zudem sind sie nach Ansicht der Banken ein Risikofaktor, weil die Banken entsprechend Kosten aufwenden müssen, um sich das Geld für die Kontoüberziehung der Bankkunden bei einer anderen Bank zu finanzieren. Zudem bestehe auch das Risiko, dass der Bankkunde irgendwann die Kontoüberziehung nicht zurückführen kann. Dabei sollten sie wissen, dass die klassischen Ratenkredite und auch die Dispokredite versichert sind. Der Ausfall eines Kredites bedeutet also für die Banken kein Verlust. Somit ist die Argumentation nicht korrekt, dass die Banken ihnen mit einem erheblichen Risiko ein Dispokredit auf Dauer zur Verfügung stellen, sondern es ist reine Augenwischerei. Die Argumente der Banken sollen Ihre überzogenen Zinsforderungen gegenüber ihnen dem Bankkunden rechtfertigen. Wenn die Dispokredite ein solch problematisches Geschäft für die Banken wäre, warum meinen Sie stellen Ihnen die Banken teilweise den Dispokreditrahmen ohne vorherige Anfrage zur Verfügung. Der Bankkunde ist in der Regel nicht wirklich im Bilde wie viel Disopzinsen pro Quartal tatsächlich verlangt wird. Der Bankkunde sieht nur den kumulierten Betrag zum jeweiligen Quartalsende, welcher von seinem Bankkonto abgezogen wird.

Fazit – Abzocke mit Dispozinsen

Es ist natürlich nachzuvollziehen, dass auch die Banken ihre Gewinn Marge haben möchten. Allerdings ist die Tatsache, dass die Banken seit Beginn der Euro- und Finanzkrise zu äußerst günstigen Zinskonditionen Geld leihen können. Die Banken bieten auch dem Bankkunden äußerst niedrige Guthabenzinsen und diese beiden Komponenten sollte eigentlich dazu führen, dass die Banken Ihren Bankkunden wesentlich niedrigere Zinsen für die Dispokredite in Rechnung stellen sollten. Ein passendes Beispiel zum Vergleich ist die Tatsache, dass die österreichischen Banken gerade einmal 6 % Dispozinsen Ihren Bankkunden berechnen. Die 6 % Dispozinsen sind dabei die Höchstgrenze in Österreich. Wenn Sie das Vergleichen und im Kontext betrachten, dann sind die bis zu 16 % Dispozinsen der deutschen Banken als Wucher zu bezeichnen.

Bernhard Kramer