Deutsche Kreditwirtschaft wird die BGH-Urteile zu P-Konten umsetzen
Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die beiden heutigen BGH-Urteile zur Kontoführungsgebühr bei Pfändungsschutzkonten (P-Konten) umsetzen und bei der Gestaltung ihrer Entgeltmodelle beachten. Allerdings verweist die Deutsche Kreditwirtschaft darauf, dass mit den heutigen Urteilen des BGH eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten von P-Konten nicht mehr möglich ist. Die Institute werden nun dazu gezwungen, den Mehraufwand, der mit … Weiterlesen …