Sicherheiten bei der Baufinanzierung

Welche Sicherheiten gibt es für die Baufinanzierung?

Sicherheiten gehören im Prinzip zu jeder Baufinanzierung mit dazu, denn kaum eine Bank wird dazu bereit sein, eine Darlehenssumme im oberen fünfstelligen oder sogar im sechsstelligen Bereich zu vergeben, ohne entsprechende Sicherheiten vom Kreditnehmer entgegengenommen zu haben. Die „Hauptsicherheit“ ist bei den meisten Immobilienkrediten heutzutage die Grundschuld, während man noch vor etwa 10-15 Jahren in erster Linie die Hypothek als Sicherheit genutzt hat.

Allerdings unterscheiden sich Hypothek und Grundschuld nur in wenigen Punkten, sodass man diese zwei Sicherheiten oftmals gemeinsam betrachtet und definiert. Die Grundschuld fällt in den Bereich der sogenannten dinglichen Sicherheiten, denn Gegenstand der Sicherheit ist eine Sache, nämlich die Immobilie, die dann auch finanziert werden soll.

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Wissenswertes zur Grundschuld

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Die Grundschuld wird in einem Grunschuldbrief festgehalten.

Bei der Grundschuld handelt es sich um eine Sicherheit, die in den Bereich der Grundpfandrechte fällt. Dies bedeutet, der Inhaber der Grundschuld hat ein Pfandrecht an einem Grundstück bzw. an einer Immobilie, auf die sich die Grundschuld bezieht. In der Praxis wird die Grundschuld stets zu Gunsten des Kreditgebers in Abteilung III des amtlichen Grundbuches eingetragen, da dadurch nachweisbar ist, dass die Immobilie mit einer Grundschuld belastet ist.

Die Grundschuld hat zwar als Sicherheit einen hohen Stellenwert, jedoch wird fast nie der gesamte Kreditbetrag mit einer Grundschuld abgesichert. Nahezu alle Banken nehmen bei der Bewertung der Sicherheit nämlich einen Risikoabschlag vor, denn natürlich kann es in der Zukunft passieren, dass die Immobilie an Wert verliert und somit die Sicherheit der Bank sinkt. Oftmals können etwa 60-80 Prozent des Darlehensbetrages über eine Grundschuld abgesichert werden, für den „Rest“ werden entweder andere Sicherheiten gefordert oder dieser Darlehensteil wird als Blankokredit vergeben.

Weitere mögliche Sicherheiten, die im Zuge der Baufinanzierung zum Einsatz kommen können

Die Grundschuld ist bei Weitem nicht die einzige Sicherheit, die im Zuge einer Baufinanzierung zum Einsatz kommen kann. Denn zumindest für den Teil des Darlehensbetrages, der nicht mehr durch eine Hypothek oder Grundschuld abgesichert werden kann, kommen im Grunde alle anderen Kreditsicherheiten infrage, die grundsätzlich zur Absicherung von Darlehen zur Verfügung stehen.

Häufig wird als Ergänzung zur Grundschuld zum Beispiel die Verpfändung von Guthaben oder die Verpfändung von Wertpapieren genutzt, die der Kreditnehmer entweder in einem Depot bei der kreditgebenden Bank oder bei einer anderen Bank im Bestand hat. Auch die Abtretung von Forderungen, hinter der sich in der Regel eine Abtretung einer Kapitallebensversicherung verbirgt, kann als Absicherung zum Einsatz kommen. Sind keine weiteren Sachwerte als Sicherheit vorhanden, kann auch die Bürgschaft als Absicherung des Immobilienkredites genutzt werden.

Bernhard Kramer

2 Gedanken zu „Sicherheiten bei der Baufinanzierung“

  1. hallo, wir haben vor 1 Jahr ein Haus gekauft (BJ 1957), wir haben auch ein Kredit genommen. Jetzt haben wir eine Nachricht gekriegt dass, Haus nie Baugenehmigung gehabt hat (fast 60Jahre) soll das Bank, dass nicht prüfen? Ob gibt eine Baugehnemigung?

    Antworten
  2. Guten Tag,
    ich möchte ein älteres Haus kaufen auf dem ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen und auch noch vom Nießbraucher genutzt ist.
    Dazu benötige ich ein Darlehn. Monatliches Einkommen ist vorhanden, etwas Eigenkapital habe ich angespart.
    Frage: Inwieweit wirkt sich dieses bestehende Nießbrauchrecht auf das Darlehn, die Sicherheitsbewertung aus? Wird der geschätzte Wert des Hauses trotzdem voll als Sicherheit anerkannt? Oder ein „Abschlag“ gemacht? Wenn ja, ca. wieviel % ?
    Für eine kurze Antwort bedanke ich mich.
    Sofiya Martinez

    Antworten

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