ZKA – DFÜ Abkommen Anlage 3

Die Änderungen des DFÜ Abkommens beinhalten unter Anderem eine Abänderung der Anlage 3, welche sich mit den Spezifikationen der Datenübertragung im sicheren Format befasst. Wie Sie in der Kreditwirtschaft mit den richtigen Formaten arbeiten und Dateien ausschließlich im lesbaren und sicheren Format übersenden, erfahren Sie im Inhalt der Anlage 3 und können sich so auf einen sicheren Datenverkehr im Kreditwesen stützen.

Einführung der SEPA Überweisung als Grundlage

Durch die im Jahre 2008 erfolgende Einführung der SEPA Überweisung wurden Änderungen in den Kontoauszugsformaten vorgenommen. Der Zentrale Kreditausschuss, kurz ZKA genannt, hat XML-Schemata für SEPA Überweisungen konfiguriert und in der Anlage 3 überarbeitet festgehalten, welche Besonderheiten in der Übersendung der Formate Beachtung finden müssen. Pro SEPA Überweisung kann nur eine einzige Pain-Nachricht übermittelt werden. Dies soll verhindern, dass der Datenverkehr unübersichtlich und automatisiert nicht lesbar ist. Sollen mehrere Nachrichten mit einem Mal übermittelt werden, bietet das Kapitel 2 spezielle und sichere Container Lösungen an. Die Anlage 3 beinhaltet alle Spezifikationen und Regen für Überweisungen nach DFÜ Abkommen und somit auch die Informationen aus Kapitel 1 und 2 des Abkommens.

Durch die neuen Nachrichtenarten wird für mehr Sicherheit in der Übermittlung von Daten, sowie für mehr Transparenz in der Lesbarkeit der Nachrichten im Kreditinstitut gesorgt. Alle Änderungen die zu beachten sind, wurden in der Anlage 3 integriert und sind für den Nutzer im Banktransfer ersichtlich. Beim DFÜ Abkommen handelt es sich um einen Beschluss der 5 in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Verbände, die sich aus der Kreditwirtschaft, wichtigen Schnittstellen und Banken zusammensetzt. Anhand der Änderungen verpflichten sich Banken und Kreditinstitute den Datentransfer ausschließlich per Filetransfer anzubieten und Ihnne als Kunden somit mehr Sicherheit und einen einheitlichen Transfer zu ermöglichen. Auch das Format von Zahlungsaufträgen, Kontoauszügen und Wertpapiernachrichten ist in der Anlage 3 des DFÜ Abkommens klar definiert und dargestellt.

Mehr Sicherheit und Einheit im Kreditwesen

Jede Bank konnte vorher eine eigene Transferart wählen und selbst bestimmen, welche Transfers für die Übermittlung von Wertpapiernachrichten und Zahlungsaufträgen genutzt wurden. Durch die Anlage 3 des DFÜ Abkommens wurde eine Einheit geschaffen die sich für den Kunden positiv auswirkt und für mehr Transparenz auf dem Finanzmarkt sorgt. Auch wurde die Sicherheit durch den ausschließlichen Filetransfer erhöht und die Übermittlung von Nachrichten vom Kunden an Kreditinstitute undurchdringbar und nicht durch Dritte lesbar gestaltet. Der Kunde profitiert von den neuen Verordnungen und kann sich bei Überweisungen und der Nachrichtenübermittlung an sein Kreditinstitut der hohen Sicherheitsstufe in der Datenübermittlung gewiss sein. Das Abkommen ist eine positive und wirtschaftlich notwendige Änderung im Transfer zwischen Kunden und Banken. Mit Hilfe der EBICS Software ist jedes Kreditinstitut in Deutschland problemlos erreichbar. Bei Firmenkunden kann der Kunde selbst wählen, ob er sich für einen Zugang mittels Software oder ein Standard Produkt entscheidet. Die moderne Technologie kommt in unterschiedlichen Formaten zum Einsatz und sorgt für eine hohe Sicherheitsstufe bei der Übermittlung vertraulicher Daten im Bankenwesen.

Alle Daten werden nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach verschlüsselt und somit auf einem sehr sicheren Weg vom Kunden zur Bank transportiert. Die hohe Verschlüsselung entspricht den aktuellen Kriterien zur Sicherheit und unterbindet Zugriffe durch Dritte wie Hacker, die bei einer minderen Sicherheitsstufe problemlosen Zugriff zu vertraulichen Informationen der Bankkunden hätten. Für alle an die Bank übermittelten Aufträge wird nur ein Kommunikationskanal genutzt und Aufträge werden unabhängig vom Standort freigegeben. Dies erweist sich vor allem dann als positiver Aspekt, wählen Unternehmen für die Kommunikation mit ihrer Bank nicht ständig den selben PC am Unternehmensstandort. Wird eine Bankverbindung gewechselt bleiben Umstellungsaufwände außen vor und der Vorgang lässt sich auf weitaus unbürokratischerem Wege erledigen. Auch die Einbeziehung von Dienstleistern ist durch ein mehrfaches Unterschriftsverfahren mit der neuen Anlage 3 im DFÜ Abkommen problemlos möglich.

Für Bankkunden bringt die neue Regelung eine Menge Vorteile und überzeugt mit einer optimalen Anpassung an die globale Wirtschaft, sowie die notwendige Sicherheit durch immer mehr Gefahren im Internet.

Bernhard Kramer