Die fünf Spitzenorganisationen der deutschen Kreditwirtschaft verfügen über eine Interessenvertretung, die der gemeinsamen internen Willensbildung und der Repräsentanz nach außen dient. Ursprünglich war dies der bereits 1932 gegründete Zentrale Kreditausschuss (ZKA), der seit August 2011 unter der Bezeichnung „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ handelt.
Mitglieder sind der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Diese Spitzenverbände repräsentieren den Großteil der deutschen Kreditwirtschaft und können für ihre Mitgliedsinstitute verbindliche Verträge – meist als Abkommen bezeichnet – schließen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft verfügt, wie schon der ZKA, nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit und auch nicht über eigene Verwaltungsstrukturen. Die Geschäftsführung wird jeweils von derjenigen der fünf Spitzenorganisationen übernommen, die – jeweils für ein Jahr – die Federführung innehat. Dabei war ursprünglich vorgesehen, dass jede der fünf Spitzenorganisationen im jährlichen Turnus die Geschäftsführung übernimmt. Praktisch hat sich jedoch die Übung herausgeildet, dass die Geschäftsführung jährlich zum 01.01. zwischen dem Bundesverband deutscher Banken, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband und dem Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken wechselt.
Die Deutsche Kreditwirtschaft versteht sich – wie schon der ZKA – als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Banken und Sparkassen. Der primäre Zweck dieser „Spitzenorganisation der Spitzenorganisationen“ ist zunächst eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung auf interner Ebene. Dabei geht es in erster Linie um bankrechtliche und bankpolitische, aber auch um rein technische Abwicklungsfragen. Die Deutsche Kreditwirtschaft äußert sich sodann in Vorschlägen und Stellungnahmen zu Fragen der Bankenaufsicht – etwa zu Fragen der Geldwäschebekämpfung – sowie zu aus Sicht der Kreditwirtschaft relevanten Fragestellungen des Gesellschaftsrechts und des allgemeinen Zivilrechts. Daneben spielen auch wertpapierrechtliche und steuerrechtliche Fragen eine bedeutsame Rolle.
Adressaten dieser Vorschläge und Stellungnahmen sind politische Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene. Dies sind insbesondere Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung – auch im Rahmen der Anhörung in Gesetzgebungsverfahren – sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank. Daneben spielen zunehmend Verlautbarungen gegenüber europäischen Institutionen eine wichtige Rolle. Die Deutsche Kreditwirtschaft vermeidet – wie schon früher der ZKA – Äußerungen, die als politische Parteinahme verstanden werden könnten, bringt jedoch die Interessen seiner Mitglieder und deren Mitgliedsinstituten deutlich zur Geltung.
Eine wesentliche Funktion der Deutschen Kreditwirtschaft liegt in der Herbeiführung einheitlicher Regelungen auf bankpraktischer, namentlich abwicklungstechnischer Ebene. So hat bereits der ZKA zahlreiche als Abkommen bezeichnete Verträge zustande gebracht, in denen sich die fünf Spitzenverbände – zugleich für ihre Mitglieder – zur Einhaltung einheitlicher Verfahrensweisen (etwa zur Verwendung normierter Formulare) verpflichtet haben. Dies betrifft etwa Abkommen über die Datenfernübertragung (DFÜ), das Clearingverfahren, standardisierte Vordrucke für den Zahlungs- und Überweisungsverkehr, einheitliche Behandlung von Schecks und Wechseln, über das Lastschriftverfahren, die ec-PIN sowie über das Geldautomatensystem und die dort zu erhebenden Höchstgebühren.
Die Deutsche Kreditwirtschaft erarbeitet auf europäischer Ebene Stellungnahmen gegenüber Kommission, Rat und Parlament. Zudem wirkt sie im European Committee for Banking Standards (ECBS) im Interesse einer Herbeiführung einheitlicher Abwicklungsregeln für den Bankverkehr mit. Bereits der ZKA hat sich in Arbeitsgruppen an der Einführung der International Bank Account Number (IBAN) beteiligt. Die Deutsche Kreditwirtschaft ist gegenwärtig auf der Ebene des European Payment Council (EPC) maßgeblich an der Implementierung der Single European Payment Area (SEPA) beteiligt. Hierzu hat sie parallel zu den Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene sogenannte „Spiegelarbeitsgruppen“ vom ZKA übernommen, in denen die europäischen Entwicklungen auf nationaler Ebene begleitet werden. Das noch vom ZKA gegründete „Büro SEPA“ wird fortgeführt.
Die Deutsche Kreditwirtschaft läßt ihren Auftritt nach außen, z.B. die Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Pressemitteilungen, von der jeweils federführenden Spitzenorganisation organisieren. Sie selbst unterhält mehrere institutionalisierte permanente Arbeitsausschüsse und Arbeitsstäbe, etwa zu Wettbewerbsfragen oder zu bankpraktischen Problemen wie etwa zum Betrieb von Geldautomaten.
In jüngerer Zeit haben sich mehrere Probleme ergeben, zu denen sich Die Deutsche Kreditwirtschaft detailliert geäußert hat. Dies betraf insbesondere bankaufsichtsrechtliche Fragen und Themen der praktischen Handhabung des Geldwäschegesetzes. In den Vordergrund sind zudem praktische Fragen der Handhabung des Basel-III-Abkommens (Eigenkapitalisierung und Liquidität von Kreditinstituten) und des bargeldlosen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs getreten.
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