Was ist der Zentrale Kreditausschuss?

Der ehemals als Zentraler Kreditausschuss (ZKA) bezeichnete Verband ist heute die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Es handelt sich dabei um eine Einrichtung, die zu einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung zwischen den Kreditinstituten führen soll, und die diese Interessen und Meinungen der Kreditwirtschaft gegenüber den staatlichen Einrichtungen und Institutionen in Deutschland vertritt. 2011 wurde der ZKA in die DK umbenannt.

Die Gründung des ZKA erfolge im Jahr 1932. Heute werden damit in der deutschen Kreditwirtschaft fünf Spitzenverbände und deren Anliegen vertreten. Diese Verbände der ZKA sind

  • Bundesverband deutscher Banken
  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
  • Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und
  • Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

Die wichtigste Aufgabe des ZKA beziehungsweise der DK ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu standardisieren. Dazu werden gemeinsam Regeln unter den Kreditinstituten, die daran beteiligt sind, erarbeitet, die auch deren Kunden Vorteile bringen sollen. Die gemeinsamen „Abkommen“ werden dann in Verträgen festgehalten, die die Spitzenverbände untereinander beschließen. Es gibt für den Zahlungsverkehr im Inland von Deutschland eine Vielzahl dieser „Abkommen“:

  • DFÜ-Abkommen (Datenfernübertragung Kunde – Kreditinstitut)
  • Clearingabkommen (belegloser Datenaustausch im Inland)
  • Abkommen über die Richtlinien zu den einheitlichen Zahlungsverkehrsvordrucken
  • Homebanking-Abkommen
  • Abkommen bezüglich des Überweisungsverkehrs.
  • Scheckabkommen
  • Reisescheckabkommen
  • Lastschriftabkommen
  • Wechselabkommen
  • Vereinbarung zum eurocheque-System
  • Vereinbarung zur Absicherung des ec-PIN
  • Vereinbarung bezüglich des deutschen ec-Geldautomaten-Systems
  • Vereinbarung zur Festsetzung von Höchstgebühren bei der Benutzung der institutsfremden Geldautomaten
  • Vereinbarung über das electronic-cash-System
  • Vereinbarung POZ-System und
  • Vereinbarung bezüglich des institutsübergreifenden Systems „GeldKarte“

Alle Abkommen, die vereinbart werden, sind rechtlich für alle Verbände der organisierten Kreditinstitute bindend. Der ZKA hat seit seinem Bestehen schon viele Einigungen und Abmachungen geschlossen, die sich vermehrt auch auf ganz Europa ausweiten. Die größten Erfolge waren:

  • Errichtung des Europäischen Binnenmarktes (Januar 1993)
  • Dritte Studie der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (Januar 1999)
  • Euro-Bargeldeinfürhung (Januar 2002)

1992 fand die Gründung des ECBS statt, des European Committee für Banking Standard. Dieses entwickelte zum Beispiel die IBAN, (International Bank Account Number), mit der eine technische Infrastruktur im europäischen Zahlungsverkehr erreicht werden konnte. Anfang 2002 entstand zudem die EPC (European payments Council). Zweck dieser Institution ist es das im europäischen Zahlungsverkehrsraum einheitliche Vorgaben gelten. Dazu wurde die SEPA (Single Euro Payments Area) ins Leben gerufen. Die deutschen Banken sind in beiden Verbänden vertreten. Die Interessen und eine einheitliche Vertretung aller Banken übernimmt dabei die ZKA. Mitte 2004 würde dazu eigens das ZKA-Büro SEPA gegründet. Spiegelarbeitsgruppe in dieser Vereinigung befassen sich mit denselben Themen wie die Arbeitsgruppen im EPC. So kann man als Einheit mit einer gemeinsamen Meinung auftreten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die wichtigsten Aufgaben des ZKA die

  • Fragen mit einem rechts- oder steuerpolitischen Bezug
  • einheitliche Regelung des Bankenaufsichtsrecht
  • übergreifende Fragen beim Wertpapiergeschäft und
  • die standardisierten Regeln im Zahlungsverkehr sind.

Über 210 private Banken und insgesamt elf Mitgliedsverbände gehören der dem ZKA an. Sie stehen alle mehr oder weniger in einem intensiven Wettbewerb zueinander. Auch die Größe dieser Banken ist sehr unterschiedlich. Selbst ganz kleine Institute sind hier vertreten. Sie operieren dabei nicht nur in Deutschland, sondern können auch international tätig sein. Die Mitgliedsverbände sind

  • Bankenverband Baden-Württemberg e.V.
  • Bankenverband Bremen e.V.
  • Bankenverband Hamburg e.V.
  • Bankenverband Hessen e.V.
  • Bankenverband Niedersachsen e.V.
  • Bankenverband Rheinland-Pfalz
  • Bankenverband Saarland e.V.
  • Bankenverband Schleswig-Holstein e.V.
  • Bankenvereinigung Nordrhein-Westfalen e.V.
  • Bayerischer Bankenverband e.V.
  • Ostdeutscher Bankenverband

Mit dieser starken Gemeinschaft ist es einfacher, auch auf Entscheidungen der Bundesregierung einzuwirken und einheitliche Positionen der Banken zu vertreten.

http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/

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Sind sie auf der Suche nach der Deutschen Kreditwirtschaft (kurz DK)? Diese ist als Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände.

Die Deutsche Kreditwirtschaft ist im August 2011 aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) hervorgegangen und führt dessen Arbeit fort.

Diese Seite steht in keinem Zusammenhang mit dem ehemaligen Zentralen Kreditausschuss, der Deutschen Kreditwirtschaft, dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Bundesverbandes deutscher Banken, dem Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und dem Verband deutscher Pfandbriefbanken!

Bernhard Kramer