Leistungen der Pflegeversicherung

Aus der Pflegeversicherung stehen einem Pflegebedürftigen mehrere Betreuungsformen und unterschiedliche Betreuungsreinrichtungen zur Verfügung. Welche Form und Einrichtung man in Anspruch nimmt, hängt auch immer vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab und letztendlich auch von den Lebensumständen, in denen die betreuenden Personen leben.

Unterschiedliche Pflegedienste

Es gibt in Deutschland zugelassene Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste. Man unterscheidet sie nach der Art ihrer Leistung. Es gibt die ambulanten Pflegedienste, aber auch die stationären. Sie sind als Unterstützung gedacht, für pflegende Verwandte, aber auch in Wohngemeinschaften für Senioren und in der Einzelpflege, die durch die Zulassung der Pflegekasse gestützt ist. Dazu kommt eine umfassende Betreuung der zu pflegenden Personen in den unterschiedlichen Pflegeheimen.

Nach der Pflegereform

Im Jahr 2008 trat die Pflegereform in Kraft. Danach wurden die Leistungsbeiträge nach und nach angehoben. Alle drei Jahre wird von der Bundesregierung überprüft, ob eine Erhöhung notwendig ist und die Leistungen angepasst werden müssen. Damit möchte man auf Dauer erreichen, dass die Leistungen der Pflege auch im Einklang mit den Preisentwicklungen stehen. Wer Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen möchte, der muss die letzten 10 Jahre, die vor der Antragstellung liegen mindestens zwei Jahre Mitglied in der Pflegekasse gewesen sein und Beiträge bezahlt haben. Dazu gehören auch Personen, die familienversichert waren.

Häusliche und ambulante Pflege

Es gibt die Möglichkeit der häuslichen Pflege und der ambulanten Pflege. Durch eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung zum Beispiel, aber auch die normalen Alterserscheinungen kann es vorkommen, dass Menschen in gewissem Maße auf Pflege und Hilfe angewiesen sind, ohne ambulant in ein Krankenhaus oder Pflegeheim eingewiesen zu werden. Solch eine Pflegebedürftigkeit kann schnell und unerwartet eintreten. Schön ist es, wenn man in solch einer Situation einen Menschen hat, der bereit ist, die Pflege zu Hause zu übernehmen. Auch finanzielle Gründe können es erforderlich machen, dass man die Pflege zu Hause anbietet.

Vollstationäre Pflege: Notwendigkeit wird im Einzelfall geprüft

Ist eine häusliche oder auch teilstationäre Versorgung und Pflege nicht möglich, dann stellt sich die Frage der vollstationären Pflege. Dabei wird die Notwendigkeit vom MDK für die Pflegekasse geprüft. Ist ein Pflegebedürftiger in die Pflegestufe III eingeordnet, ist eine solche Prüfung nicht mehr nötig. Der Sachleistungsbetrag, der durch die Pflegekasse getragen wird, hängt von der Pflegestufe ab. Er ist allerdings nur auf den Pflegeaufwand, die Betreuung im Heim und die medizinische Behandlungspflege beschränkt.

Die teilstationäre Pflege als Ergänzung

Die teilstationäre Pflege kann eine Tages- oder auch Nachtpflege sein. Es handelt sich dabei um eine zeitweise Betreuung des pflegebedürftigen Menschen. Die Kasse übernimmt dabei die Pflegekosten sowie die Aufwendungen, die für eine soziale Betreuung nötig sind sowie die medizinische Behandlungspflege. Die Verpflegung allerdings muss aus privaten Mitteln bezahlt werden. Wenn feststeht, dass eine häusliche Pflege nicht möglich ist, oder nicht in ausrechendem Maße gewährleistet ist, dann wird die teilstationäre Pflege als Ergänzung eingesetzt. Seit der Pflegereform 2008 sind hier Verbesserungen eingetreten. So wird die ambulante Pflegesachleistung je nach Leistungsanspruch schrittweise erhöht.

Michael Scholtz