Gesetzliche und private Pflegeversicherung in Deutschland

Jeder Mensch in Deutschland wünscht sich, im Alter abgesichert zu sein, sich keine Sorgen darüber machen zu müssen, was passiert, wenn man krank und hilfebedürftig wird. Tritt der Pflegefall ein, kann dieser Wunsch schnell wie eine Seifenblase platzen. Grund dafür ist, dass sowohl die gesetzliche, als auch die private Pflegeversicherung nur recht schlechte Leistungen bietet, die nicht ausreichen, um eine umfassende Pflege zu gewährleisten. Viele Kosten kommen dann auf den Betroffenen zusätzlich zu.

Man könne die Pflegeversicherung in Deutschland, egal ob nun private oder gesetzliche, als eine Art Teilkaskoversicherung ansehen. Es werden nur bestimmte Leistungen übernommen. Möchte man eine umfassendere Pflege, muss man nachbessern in Form von zusätzlichen Zahlungen. Schlimm wird es für den pflegebedürftigen Menschen dann, wenn er kein Eigenkapital zur Verfügung hat. Eine drohende Altersarmut ist nicht auszuschließen. Auch die Kinder der Betroffenen werden dann zur Kasse gebeten und können dabei im schlimmsten Falle ihre Existenz verlieren. Es besteht aber die Möglichkeit, durch eine Zusatzpflegeversicherung diese Pflegelücke zu schließen.

Privat oder gesetzlich

Zu den fünf Säulen, aus denen die Sozialversicherung in Deutschland besteht, gehört auch die Pflegeversicherung. Für die gesetzliche Pflegeversicherung sind die Grundlangen im SGB XI geregelt. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 ins Leben gerufen. Sie ist mit der Krankenversicherung eng verknüpft. Hat man eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen, dann ist man auch automatisch der gesetzlichen Pflegeversicherung angeschlossen. Dass gleiche gilt für die private Krankenversicherung. Auch zu ihr muss immer die private Pflegeversicherung mit abgeschlossen werden.

Zusatzversicherungen für umfassenden Schutz

Die Gesundheitsreform im Jahr 2006 beschloss eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Bürger in Deutschland über die sozialen Pflegekassen auch pflegeversichert ist. Dabei bietet die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Grundversorgung. Eine optimale Absicherung kann man hier, wie auch im Bereich vieler anderer Versicherungen, nur durch eine zusätzliche Versicherung erreichen. Mit der privaten Pflegeversicherung oder Pflegezusatzversicherung kann man seine Versorgung schon im Vorfeld auf ein hohes Niveau setzen. Man hat dadurch die Möglichkeit, Chefarztbehandlung zu verlangen, einen bestimmten Komfort im Krankenhaus oder Pflegeheim zu erwarten und auch bei der Wahl des Arztes einen größeren Spielraum haben.

Pflege als Kostenfrage

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich ab einer bestimmten Jahresarbeitseinkommensgrenze privat in der Kranken- und Pflegeversicherung abzusichern. Beamte und auch Selbstständige unterliegen generell nicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Sie haben immer die freie Wahl, wobei sich die Versicherungsbeiträge nach dem Einkommen und der gewünschten Leistungen richten. Aber auch gesetzlich Versicherte könnten durch eine private Aufstockung ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung eine bessere Versorgung erlangen.

Julia Meyer