Restschuldversicherung

Durch den Abschluss einer Restschuldversicherung können sich Kreditnehmer für den Fall eines unverschuldeten Zahlungsausfalls absichern. Je nach gewählter Versicherung übernimmt diese bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die monatlichen Raten.

Bei Tod des Kreditnehmers wird der noch offene Restbetrag des Kredits durch die Restschuldversicherung abgelöst. Die meisten Banken empfehlen den Abschluss einer Restschuldversicherung, da diese sich so ebenfalls gegen einen Zahlungsausfall schützen können. Eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.

TIPP

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Auf den Leistungsumfang achten

Vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung sollten Kreditnehmer einen genauen Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen werfen. Die Leistungen der verschiedenen Angebote können sich teilweise deutlich unterscheiden. Bei den meisten Banken können Kreditnehmer zwischen drei unterschiedlichen Optionen für eine Restschuldversicherung wählen. Be der ersten Option greift die Versicherung ausschließlich bei Tod des Kreditnehmers. Option 2 beinhaltet zusätzlich noch eine Absicherung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit und bei Option 3 ist auch eine unverschuldete Arbeitslosigkeit abgesichert.

Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für die gesamte vereinbarte Laufzeit des Kredits. Kreditnehmer sollten dabei vor allem auf die in den Vertragsbedingungen aufgeführten Ausschlüsse achten. Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf einer Vorerkrankung, die bereits bei Vertragsschluss bekannt war, ist ind Leistungen durch die Versicherung generell ausgeschlossen. Zudem werden die monatlichen Raten bei einer Arbeitsunfähigkeit zumeist erst nach einer gewissen Wartezeit übernommen. Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit kommt die Restschuldversicherung oftmals nur für einen bestimmten Zeitraum für die monatlichen Raten auf. Bei den meisten Banken gilt eine Beschränkung von 18 Monaten. Zudem leistet die Versicherung in der Regel erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten und einer Karenzzeit von weiteren 3 Monaten. Zudem darf die Arbeitslosigkeit natürlich nicht vorsätzlich beispielsweise durch eine Kündigung hervorgerufen worden sein.

Bestehenden Versicherungsschutz prüfen

Bei der Restschuldversicherung handelt es sich im Prinzip um eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Kreditnehmer sollten deshalb vorab prüfen, ob sie nicht bereits durch andere Policen abgesichert sind. Wer über eine Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt benötigt in der Regel keine zusätzliche Restschuldversicherung mehr.

Restschuldversicherung Kosten: Verhältnis zwischen Kreditlaufzeit und Kreditkosten beachten

Die Restschuldversicherung Kosten hängen zum einen von den vereinbarten Leistungen und zum anderen von Kredithöhe und Laufzeit ab. Insbesondere bei Krediten mit einer geringen Kredithöhe und einer kurzen Laufzeit führt die Restschuldversicherung zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten. Diese stehen zumeist in keinem Verhältnis zum bestehenden Risiko. Bei hohen Kreditsummen insbesondere zur Finanzierung von Immobilien, die über Jahrzehnte zurückgezahlt werden, ist eine Restschuldversicherung durchaus zu empfehlen. Das Risiko, das während der langen Laufzeit eines der versicherten Risiken eintritt, ist deutlich höher als bei einem Kredit mit kurzer Laufzeit.

Abschluss nicht verpflichtend

Gelegentlich erwecken die Banken den Eindruck, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung unmittelbaren Einfluss auf die Kreditvergabe besitzt. Allerdings gibt es für den Kreditnehmer keinerlei Verpflichtung eine Restschuldversicherung abzuschließen. Aus diesem Grund sind die Kosten für eine solche Versicherung auch nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet. Banken können auf diese Weise das Risiko eines Zahlungsausfalls reduzieren und erhalten zudem attraktive Provisionen. Dies sind die Hauptgründe dafür, dass Bankmitarbeiter ihren Kunden den Abschluss einer Restschuldversicherung ans Herz legen.

Tobias Kramer