Mehrere Girokonten gleichzeitig

Grundsätzlich kann jeder Bundesbürger so viele Girokonten unterhalten, wie er möchte. Niemand verbietet es, zwei Girokonten zu nutzen. Einzige Ausnahme bildet das Pfändungsschutzkonto, auch als P-Konto bekannt. Bei dieser Kontoart ist pro Person nur ein Konto zulässig.

Empfehlungen

TOP 3: Unsere Empfehlungen für ein zweites oder drittes Girokonto

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Zwei oder mehr Girokonten – wann macht das Sinn?

Bei Freiberuflern oder Gewerbetreibenden, die als Personenfirma agieren, ist die Aufteilung zwischen privaten und geschäftlichen Geldbewegungen auf zwei Konten generell sinnvoll. Dies erleichtert zum einen die Buchführung, zum anderen hilft es, Diskussionen mit dem Finanzamt über mögliche Privatausgaben zu vermeiden.

Eigentümern fremd vermieteter Immobilien fällt die steuerliche Abrechnung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung ebenfalls leichter, wenn sie für jede vermietete Wohnung ein gesondertes Konto führen. Den Mieteingängen auf dem Konto stehen die Zinszahlungen und umlagefähigen Nebenkosten gegenüber. Der Vermieter muss nur noch die nicht-umlagefähigen Nebenkosten herausrechnen und die Abschreibung auf den Saldo aufaddieren.

Wann immer neben den persönlichen privaten Zahlungen weitere Geldflüsse in einem anderen Zusammenhang anstehen, ist ein zweites Girokonto auf jeden Fall sinnvoll.

Worauf muss man bei einem zweiten Girokonto achten?

Die Antwort auf diese Frage orientiert sich natürlich daran, wofür das Konto genutzt werden soll. Grundsätzlich gilt, dass die Zahl der kostenlosen Girokonten groß genug ist, dass auch für ein zweites Konto keine Kontoführungsgebühren anfallen müssen.

Wird das zweite Girokonto als Geschäftskonto geführt, ist es wünschenswert, dass auch eine Kreditkarte ohne Jahresgebühr im Kontopaket enthalten ist. Damit lassen sich die geschäftlichen Ausgaben, die mit dem Plastikgeld beglichen werden, bestens von den privaten Ausgaben trennen.

Da es bei einem geschäftlich genutzten Konto nie auszuschließen ist, dass dieses auch einmal in die roten Zahlen rutscht, sollte die Höhe der Dispozinsen bei der Auswahl berücksichtigt werden. Nicht immer kommen die Honorare oder Provisionen so zeitnah, dass sie die geschäftlich bedingten Abbuchungen gleich auffangen.

Natürlich sind die Banken daran interessiert, geschäftlich genutzte Konten als Geschäftskonto zu verkaufen. Im Gegensatz zu einem Girokonto für privat berechnen sie hier grundsätzlich Kontoführungsgebühren. Selbstständige, die als Einzelfirma agieren, können dies jedoch umgehen, in dem sie das zweite Konto ebenfalls nur auf ihren Namen ohne geschäftlichen Zusatz eröffnen. Für eine GmbH, einen e.K. oder eine OHG ist dies nicht möglich.

Handelt es sich um ein Konto, welches der Abrechnung einer fremd vermieteten Eigentumswohnung dient, kann eine kostenlose Kreditkarte vernachlässigt werden.

Ein Girokontovergleich bietet die beste Möglichkeit, um sich einen Überblick zu verschaffen, welcher Anbieter den Anforderungen für ein zweites Girokonto am nächsten kommt.

Michael Scholtz