Es fängt in den meisten Fällen recht harmlos an – eigentlich sollte nur der Flur neu gestrichen werden. Da der farbliche Bruch zu den anderen Räumen aber zu stark ausfällt, sollen diese auch gemalert werden. Und wenn schon neue Farbe, dann mal eine andere. Und damit das besser zu den Möbeln passt, kommt auch gleich ein neues Sofa ins Haus.
Schnell führt bei dem Gedanken an eine Renovierung ein Schritt zum nächsten, nur den Träumen vom neu gestalteten Zuhause steht leider eine Lücke bei den finanziellen Ressourcen gegenüber. Auf der anderen Seite sollte das Zuhause ein Ort sein, an dem sich die Bewohner wohlfühlen und nicht ständig das Gefühl vermitteln, in der zweitbesten Lösung zu leben.
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Inhalt
Der Renovierungskredit – ein Wort, zwei Bedeutungen
Der Begriff „Renovierungskredit“ oder auch „Wohnkredit“ wird unterschiedlich verwendet. Umgangssprachlich bedeutet er, dass ein Verbraucher einen Ratenkredit mit dem Verwendungszweck der Renovierung aufnimmt. Wie aus der Einleitung ersichtlich ist, deckt eine Renovierung eine ganze Bandbreite von Neuerungen im Haus oder der Wohnung ab. Häufig ergibt sich aus einem Schritt der nächste, der zum Schluss in der Anschaffung neuer Möbel endet. Das muss nicht so sein, kann aber.
Bankseitig ist der Renovierungskredit jedoch anders, vom Sinn her sehr viel enger besetzt. Bei Renovierungskrediten handelt es sich zwar um Ratenkredite, die allerdings mit sehr viel günstigeren Zinssätzen ausgestattet sind. Von der maximalen Darlehenshöhe bewegen sie sich je nach Bank zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro. Hintergrund ist, dass diese Darlehen nur an Immobilieneigentümer vergeben werden, und der Zweckbindung „Renovierung“ unterliegen. Dabei verzichten die Banken allerdings auf die Eintragung einer Grundschuld. Der Zinssatz bewegt sich zwischen Baufinanzierungszinsen und den Zinsen für einen klassischen Ratenkredit. Dazu drei willkürlich ausgewählte Beispiele:
Bank | Ratenkreditzins effektiv p.a. | Renovierungskredit effektiv p.a. |
ING-DiBa | 3,59% | 2,99 % |
Targobank | 2,45% – 8,49% (bonitätsabhängig) | 2,45% – 3,69% (bonitätsabhängig) |
SWK Bank | 3,69% – 5,79% (laufzeitabhängig) | 3,58% – 4,29% (laufzeitabhängig) |
Als Verwendungszweck sind alle Maßnahmen vorgesehen, die eine Renovierung oder eine Sanierung am Objekt mit sich bringen. Der Kauf von Einrichtungsgegenständen zählt nicht dazu.
Ein paar Tipps am Rande
Je umfangreicher eine Sanierung ausfällt, um so teurer wird sie auch – das ist unstrittig. Sind Handwerker involviert, lassen sich die Kosten unter Umständen senken, wenn der Immobilienbesitzer die Materialien selber kauft und dies nicht durch das beauftragte Unternehmen vornehmen lässt.
Die Kosten für die Handwerker, auch für die Miete von Maschinen, lassen sich steuerlich als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen. Die Höhe ist auf 20 Prozent der Handwerkerkosten, maximal auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt. Tätigkeiten, die unter diesen Begriff fallen, sind beispielsweise
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade
- Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Boden
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung von Küche oder Bad
Die Absetzbarkeit bezieht sich aber ausschließlich auf die Tätigkeit des Handwerkers, nicht auf das verarbeitete Material. Der Rechnungsbetrag muss außerdem überwiesen werden. Eine Barzahlung gegen Quittung erkennt das Finanzamt nicht an.
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