Girokonto für jedermann, Jedermannkonto

Für die meisten Menschen ist das Girokonto selbstverständlich und im finanziellen Alltag im Dauereinsatz. Überweisungen, Einzahlungen, Lastschriften und Daueraufträge werden Tag für Tag über private Girokonten abgewickelt. Vom Gehaltseingang über die Mietzahlungen bis hin zu Vereinsbeiträgen werden alle gängigen Finanzposten eines privaten Haushalts über ein Girokonto bedient. Doch wer in eine finanzielle Schieflage geraten ist, ganz gleich ob selbst verschuldet oder nicht, musste lange Zeit auf ein Girokonto verzichten. Das verschärfte für viele Betroffene die finanzielle Situation noch, denn zum Beispiel Mietzahlungen in Form von Überweisungen, Daueraufträgen oder Lastschriften sind ohne Girokonto nicht möglich. Oftmals mussten Betroffene auf Barzahlungen zurückgreifen. Barzahlungen sind jedoch aus dem öffentlichen Leben nahezu verschwunden und oftmals gar nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde das sogenannte „Girokonto für jedermann“ eingeführt.

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Bereits 1995 gab die Deutsche Kreditwirtschaft eine Empfehlung heraus, die es jedermann ermöglichen sollte, ein Girokonto zu führen. Banken und Kreditinstitute sahen im Girokonto jedoch ein Produkt, dessen Kundschaft sie sorgfältig auswählten. Wer zum Beispiel einen negativen Schufa-Eintrag besaß, bekam kein Girokonto. Oftmals erschwerte das wiederum die finanziellen Geschäfte des Betroffenen. Sowohl gängige Zahlungseingänge und -ausgänge, wie zum Beispiel das Gehalt oder die Miete, als auch durch die Situation geschuldete Zahlungsvorgänge wie Ratenzahlungen an Gläubiger, waren durch das Fehlen eines Girokontos kaum möglich. Aus diesem Grund empfiehlt die Deutsche Kreditwirtschaft allen Banken und Kreditinstituten, die ein Girokonto in ihrem Produktportfolio führen, auch allen Kundengruppen in Form eines Jedermannkontos einen Zugang dazu zu gewähren.

Vor allem beim Vorliegen negativer Schufa-Einträge oder auch einer andersweitigen schlechten, finanziellen Situation sollte der Zugang zu einem Girokonto nicht verwehrt werden. Besondere Zusatzleistungen oder Zugaben für besondere Kundengruppen sollen davon natürlich unberührt bleiben. So muss keine Bank einem Kunden ohne passende Bonität zum Beispiel einen Dispositionskredit gewähren. Genauso wenig muss eine Kreditkarte gewährt werden, die bei solventen Kunden oftmals zum Girokonto dazu angeboten wird. Doch die Grundfunktionen eines Girokontos, die bargeldlose Geldtransfers erlaubt, sollen allen Kunden offen stehen. Auch die Höhe des monatlichen Einkommens soll bei der Gewährung eines Girokontos keine Rolle spielen. Also auch Geringverdiener oder Empfänger von Sozialleistungen sollen über ein Girokonto verfügen können.

Allerdings sieht die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft auch Fälle vor, in denen es für die Bank oder das Kreditinstitut nicht zumutbar ist, für einen bestimmten Kunden ein Girokonto zu führen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Kunde im Zusammenhang mit privaten Finanzgeschäften bereits etwas zu Schulden kommen lassen hat. Hat er also ein Girokonto verwendet, um damit unrechtmäßige Geschäfte abzuwickeln, so muss ihm keine Bank ein neues Girokonto gewähren. Zu diesen Vorfällen zählen zum Beispiel Betrug oder Geldwäsche. Auch nicht vertragsgemäßes Verhalten in der Vergangenheit oder gar bedrohliche Angriffe auf Mitarbeiter eines Kreditinstitutes sind Gründe, ein Jedermannkonto zu verwehren. Auch wenn ein Konto durch Gläubiger gepfändet und damit für den bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht mehr zur Verfügung steht oder wenn ein Girokonto über ein Jahr lang ohne jegliche Transaktionen geführt wird, kann die Bank oder das Kreditinstitut ein Konto kündigen. Denn in diesen Fällen ist der Zweck des Girokontos, nämlich die Möglichkeit zu bargeldlosen Geldtransfers nicht genutzt beziehungsweise nicht gegeben. Somit wird der Zweck nicht erfüllt.

Die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft hat also bereits seit Mitte der Neunziger Jahre Bestand und ist seither allen Kreditinstituten, die das Produkt Girokonto führen, bekannt. Vor allem Menschen, die finanziell sowieso benachteiligt sind und nur schwer in der Finanzwelt Fuß fassen können, soll mit der Empfehlung geholfen werden. Oftmals ist es für Betroffene deutlich einfacher, aus ihrer finanziellen Notlage herauszukommen, wenn ihnen ein Girokonto gewährt wird. Doch längst nicht alle Kreditinstitute halten sich an die Empfehlung, die nun bereits so lange Bestand hat. Denn für die Banken ist das „Girokonto für jedermann“ ein Verlustgeschäft. Sie betreuen einen Kunden mit niedrigem Einkommen oder schlechter Bonität und können neben dem Girokonto häufig keine weiteren Produkte anbieten. Oftmals wird die Einrichtung eines Girokontos für jedermann dann unter diversen Begründungen abgelehnt. Zahlreiche Schlichtungsstellen und Ombudsmannstellen sorgen aber häufig dafür, dass Betroffene doch noch ein „Girokonto für jedermann“ bekommen.

Mehr unter: http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/kontofuehrung/konto-fuer-jedermann/hinweise.html

Julia Meyer