Der europäische Zahlungsverkehr erfordert laufende Anpassungen des sogenannten DFÜ-Abkommens, das die Datenübertragung zwischen Kunden und deutschen Banken regelt. Die neueste Version, die ab April 2013 in Kraft tritt, ermöglicht auch die alte „Eilüberweisung“, die nach der Einführung des SEPA-Standards schon verloren schien.
Das DFÜ-Abkommen und seine Anlagen
Das DFÜ-Abkommen ist ein Abkommen über die „Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten“. Im DFÜ-Abkommen verpflichten sich die im Interessenverband „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ zusammengeschlossenen Verbände namens ihrer Mitglieder ihren Kunden gegenüber zu gemeinsamen Standards im elektronischen Zahlungsverkehr.
Das eigentliche Abkommen ist ein kurzes dreiseitiges Dokument, das seit 1995 Gültigkeit hat. Interessant für Hersteller von Software, die mit der Abwicklung von Zahlungen zu haben, sind die Anlagen, in denen die technischen Festlegungen getroffen werden:
Anlage 1 – Spezifikation für die EBICS-Anbindung
EBICS ist der sichere Kanal für die Datenübertragung zwischen Kunde und Bank. Anlage 1 beschäftigt sich mit elektronischer Unterschrift, Kryptografie, dem Übertragungsprotokoll und dem Nachrichtenversand innerhalb der Anwendung.
Anlage 2 – Spezifikation für die FTAM-Anbindung
Die FTAM-Anbindung basiert auf dem veralteten ISDN-Standard und wurde seit Dezember 2010 aus dem DFÜ-Abkommen herausgenommen.
Anlage 3 – Spezifikation der Datenformate
In Anlage 3 wird die Schnittstellenbeschreibung mit detaillierten Feldbeschreibungen festgelegt. Im Zusammenhang mit SEPA ist vor allem Dingen Anlage 3 interessant, da die Feldbeschreibungen nach den SEPA-Vorgaben laufend angepasst werden müssen. Auch Change Requests (CR) fließen in neue Versionen der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens ein.