Geräteversicherung Vergleich

Immer mehr Versicherer und FinTechs bieten sogenannte Geräteversicherungen an. Dabei handelt es sich um Policen für Elektrogeräte und Fotoapparte. In erster Linie finden sie bei Handys und Tablets Anwendung, viele Käufer wissen, dass sie eine kleine Kapitalanlage in den Händen halten. Was bringen diese Versicherungen aber, wenn doch Garantie und Gewährleistung dem Verbraucher bereits per Gesetz einen gewissen Schutz bieten?

Die Garantie greift nur, wenn der Schaden am Gerät durch den Hersteller zu verantworten ist. Wer seinerzeit ein Samsung Galaxy S7 erwarb, hatte nur Anspruch auf die Garantieleistung, wenn ihm das Gerät nicht vorher auf den Boden gefallen war, und das Display zersplittert. Aber genau für solche Fälle werben die Handyversicherer.

Elektrogroßgeräte wie Fernseher sind über die Hausratversicherung gegen die meisten Schäden abgedeckt. Wird der Fernseher durch Leitungswasser beschädigt, oder nach einem Einbruchdiebstahl entwendet, greift die Hausratversicherung. Aber gerade mobile Endgeräte, Handys und Tablets, begleiten ihren Besitzer außerhalb der Wohnung. Ein geklautes Handy wird durch die Hausratversicherung nur ersetzt, wenn der Dieb Gewalt angewendet hat. War es ein Taschendieb, geht der Handybesitzer leer aus.

An diesem Punkt setzt die Geräteversicherung an. Sie würde, je nach Versicherungsbedingungen, auch ein unbemerkt entwendetes Handy ersetzen.

Geräteversicherung Vergleich

Geräteversicherungen für Handy, TV, Kamera, Fernseher, Notebook usw. im Vergleich.

Wie gestaltet sich der Versicherungsschutz?

Da der Schwerpunkt der zu versichernden Geräten bei Handys und Tablets liegt, weniger bei Fotoapparaten, fokussieren wir uns in diesem Beitrag auch auf die mobilen Endgeräte. Zunächst einmal gibt es keine pauschale Aussage. Der Versicherungsschutz variiert von Anbieter zu Anbieter. Grundsätzlich sind die folgenden Punkte bei Handys oder Tablets versichert:

  • Sturz-, Bruch- und Flüssigkeitsschäden, sofern dadurch die Bedienung des Handys nicht mehr gewährleistet ist.
  • Schäden durch Brand, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion, Kurzschluss.
  • Schäden durch Plünderung, Sabotage, Vandalismus. Dazu kommen vorsätzliche, widerrechtliche Beschädigung durch unberechtigte Dritte.
  • Konstruktions-, Material- oder Fabrikations- bzw. Montagefehler, allerdings nur, wenn der Besitzer keinen Anspruch im Rahmen der Garantie gegen den Hersteller oder Händler oder im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen kann.

Bei Wasserschäden legen die Versicherer die Bedingungen extrem eng aus. Wird nur bei einem Leitungswasserschaden, das Handy fällt in die Toilette, geleistet, oder auch, wenn es durch Kondenswasser zu Beeinträchtigungen kommt?

Schadensregulierung

Bei der Schadensregulierung kommt es darauf an, wie der Versicherer reguliert. Hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:

  • Erstattung des Zeitwertes, unter Umständen unter Abzug einer Selbstbeteiligung.
  • Übernahme der Kosten für die Reparatur, ebenfalls mit einer möglichen Selbstbeteiligung.
  • Austausch des Gerätes. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob der Versicherer das gleiche Modell zur Verfügung stellt, oder ein „gleichwertiges“ Produkt.

Gerade im letzten Fall kann dies ärgerlich werden, wenn beispielsweise die Kamera zwar die gleiche Pixelanzahl liefert, aber eindeutig schlechtere Bilder macht.

Geräteversicherung abzuschließen

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Geräteversicherung abzuschließen, sollte das Kleingedruckte sehr gründlich studieren. Besonders der Passus „grobe Fahrlässigkeit“ birgt für die Versicherer zahlreiche Schlupflöcher. Wurde das Gerät in der Außentasche der Jacke getragen, kann der Versicherungsschutz entfallen, da ein Taschendieb leichten Zugriff hat – der Besitzer des Telefons handelte grob fahrlässig. Gleiches gilt, wenn das Telefon oder das Tablet im Café offen auf dem Tisch liegen.

Kosten

Geräteversicherungen sind kein billiges Vergnügen. Die Prämie orientiert sich am Neuwert des Gerätes und der Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung. Wer ein Handy in der Preisklasse von 200 Euro oder 300 Euro nutzt, muss sich über eine solche Police keine Gedanken machen, da die Prämie schlicht unrentabel ist. Die Fachzeitschrift „Chip“ hatte am 5. November 2017 zahlreiche Handyversicherer getestet. Die beiden besten Tarife kamen nur auf die Note „befiredigend“.

Julia Meyer