Eine Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die bei einem Dritten verursacht wurden. Für diese Schäden müsste ansonsten laut Gesetz gehaftet werden. In diesem Sinne übernimmt die Versicherung auch die Kosten für das Gericht, sollte der Geschädigte Forderungen in ungerechtfertigter Höhe stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Private Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist. Dennoch ist es ratsam eine solche Versicherung abzuschließen. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu sehr großen Schäden führen. Daraus kann ein Schuldenstand resultieren, welcher Zeit des Lebens nicht wieder abgebaut werden kann. Aber worauf ist vor dem Abschluss eine Privaten Haftpflichtversicherung zu achten?
Girokonto für jedermann eröffnen / Selbstverpflichtung der Banken
Die kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände (Die Deutschen Kreditwirtschaft) haben im Jahr 1995 folgende Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ erarbeitet: Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, halten für jede/n Bürgerin/Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und -auszahlungen und zur Teilnahme … Weiterlesen …