Recht auf ein Girokonto – Bürgerkonto auch trotz Schufa Problemen

In Deutschland hat seit 1995 jeder Mensch das Grundrecht auf ein Guthabenkonto bei den Banken und Sparkassen.

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat dieses Recht als freiwillige Selbstverpflichtung erlassen und in der Regel halten sich die meisten Kreditinstitute auch daran. Bei negativen Erfahrungen kann mittels eines Formulars Beschwerde eingelegt werden.

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Kreditwirtschaft warnt vor Schnellschüssen bei Bankenunion

Geschichte der Bankenunion

Die europäische Bankenunion steht unmittelbar an und geht auf eine Vielzahl an Schritten zurück. Der Weg zur Bankenunion beginnt bereits 1957, als die EWG gegründet wurde, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Im Jahr 1993 entstand schließlich die Europäische Gemeinschaft, die EG, welche im Jahr 2009 durch den Vertrag von Lissabon abgelöst wurde. In diesem Jahr wurde in der portugiesischen Hauptstadt die Europäische Union, die sogenannte EU. Heute zählen 27 Mitgliedsländer dazu und einigen kommen noch hinzu. Diese Zusammenschlüsse sind auf recht einmütige Art und Weise durchgeführt worden. Komplizierter wurde das gesamte Unionsstreben mit der sogenannten Währungsunion. Diese setzt 1999 ein und hier wurde der Euro zur gesetzlichen Währung beschlossen. Gleichzeitig wurde seinerzeit die Einrichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) ebenfalls beschlossen. Während in der EU derzeit aus 27 Ländern besteht, allerdings sind nur 17 dieser Länder auch in der EZB vertreten. Zehn der 27 EU-Länder fehlen gänzlich, insbesondere ist Großbritannien zu nennen.

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Bundesbank-Studie über Depots in Deutschland: Wachsendes Wertpapiervermögen

Daten und Fakten der Bundesbank-Studie

Die Bundesbank-Studie über das wachsende Wertpapiervermögen in den Depots in Deutschland weist einige interessante Daten und Fakten auf. Die Anzahl der Wertpapierdepots ist stark gesunken. Die letzten 4 Jahre ist die Anzahl der Depots von 28 Millionen Depots auf 24 Millionen Depots um 15 % gesunken. Die Minderung von 4 Millionen Depots ist überwiegend auf den Ruckzug von privaten Anlegern zurückzuführen. Im Gegenstz dazu stiegen die Wertpapierbestände ca. 1,2 Billionen Euro auf 8,2 Billionen Euro an. Wenn Sie sich den Zeitrahmen der Statistik ansehen, dann fällt der Beginn der Statistik ungefähr in die Anfangsphase der Euro- und Finanzkrise und die Statistik hat zwei wichtige gegensätzliche Fakten. Fakt ist, dass die Abnahme der Anzahl der Wertpapierdepots nicht überraschend ist, weil nach dem Beginn der Finanzkrise das Vertrauen der privaten Anleger bezüglich der Wertpapiere stark erschüttert wurde. Zudem haben etliche Privatanleger durch das Desaster und die Abwicklung der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers eine Menge Geld verloren und eine Wertminderung von durchschnittlich 50-80 % ihrer Wertpapierdepots erfahren müssen. Auf der anderen Seite sind seit Beginn der Krise die Wertpapierbestände, um über eine Billion Euro gestiegen.

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ABZOCKE MIT DISPO-ZINSEN – Banken widersprechen dem Vorwurf des Wuchers

Der Vorwurf des Wuchers gegen die Banken in Bezug auf die Dispozinsen ist definitiv dann gegeben, wenn die jeweiligen Banken bei der Festsetzung der Dispozinsen das einseitige Recht auf Preisbestimmung in den AGB´s verankert. Verbraucherzentralen klagen mit Erfolg wegen zu hoher Dispozinsen Die Verbraucherzentralen haben den Banken den Wucher bei den Dispozinsen vorgeworfen und ein … Weiterlesen …

Die deutschen Kreditinstitute im politischen Raum

Die fünf Spitzenorganisationen der deutschen Kreditwirtschaft verfügen über eine Interessenvertretung, die der gemeinsamen internen Willensbildung und der Repräsentanz nach außen dient. Ursprünglich war dies der bereits 1932 gegründete Zentrale Kreditausschuss (ZKA), der seit August 2011 unter der Bezeichnung „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ handelt. Mitglieder sind der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Bundesverband deutscher … Weiterlesen …

Änderung im DFÜ-Abkommen – Erweiterungen für SEPA-Zahlungen

Der europäische Zahlungsverkehr erfordert laufende Anpassungen des sogenannten DFÜ-Abkommens, das die Datenübertragung zwischen Kunden und deutschen Banken regelt. Die neueste Version, die ab April 2013 in Kraft tritt, ermöglicht auch die alte „Eilüberweisung“, die nach der Einführung des SEPA-Standards schon verloren schien.

Das DFÜ-Abkommen und seine Anlagen

Das DFÜ-Abkommen ist ein Abkommen über die „Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten“. Im DFÜ-Abkommen verpflichten sich die im Interessenverband „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ zusammengeschlossenen Verbände namens ihrer Mitglieder ihren Kunden gegenüber zu gemeinsamen Standards im elektronischen Zahlungsverkehr.

Das eigentliche Abkommen ist ein kurzes dreiseitiges Dokument, das seit 1995 Gültigkeit hat. Interessant für Hersteller von Software, die mit der Abwicklung von Zahlungen zu haben, sind die Anlagen, in denen die technischen Festlegungen getroffen werden:

Anlage 1 – Spezifikation für die EBICS-Anbindung

EBICS ist der sichere Kanal für die Datenübertragung zwischen Kunde und Bank. Anlage 1 beschäftigt sich mit elektronischer Unterschrift, Kryptografie, dem Übertragungsprotokoll und dem Nachrichtenversand innerhalb der Anwendung.

Anlage 2 – Spezifikation für die FTAM-Anbindung

Die FTAM-Anbindung basiert auf dem veralteten ISDN-Standard und wurde seit Dezember 2010 aus dem DFÜ-Abkommen herausgenommen.

Anlage 3 – Spezifikation der Datenformate

In Anlage 3 wird die Schnittstellenbeschreibung mit detaillierten Feldbeschreibungen festgelegt. Im Zusammenhang mit SEPA ist vor allem Dingen Anlage 3 interessant, da die Feldbeschreibungen nach den SEPA-Vorgaben laufend angepasst werden müssen. Auch Change Requests (CR) fließen in neue Versionen der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens ein.

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So steht der ZKA zu Basel III

Die gesetzliche Umsetzung des Regelwerks für Kreditvergabe von Banken, Basel III, wird sich noch Monate hinziehen. In der Öffentlichkeit wächst die Sorge, dass Basel III zu einer Wachstumsbremse werden könnte, wenn die Banken in ihrer Möglichkeit zur Kreditvergabe an Unternehmen zu sehr eingeschränkt werden. Auch der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat sich dahin gehend zu Wort gemeldet.

Basel III

Die Vorschläge des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Basel I-III, dienen ursprünglich der Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe. Eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken sollte im besonderen das bereits bestehende Basel II sicherstellen. Basel III ist ein Reformpaket, in dem sich die Reaktionen auf die Bankenkrise von 2007 widerspiegeln.
Neben neuen Regeln zur Eigenkapitalausstattung, die besonders „minderwertiges“ Eigenkapital reduzieren soll, verlangt Basel III ein strengeres Liquiditätsmanagement, wofür neue Kennzahlen eingeführt wurden.

Eigenkapital und Liquiditätsreserven

Die Regeln für die Eigenkapitalausstattung in Basel III finden in der Öffentlichkeit die meiste Beachtung. Basel III verlangt in der Eigenkapitalausstattung die Reduktion von Kapitalinstrumenten, die sich in der Finanzkrise als wenig widerstandsfähig erwiesen haben. Das harte Kernkapital (Core Tier 1, bestehend zum Beispiel aus Grundkapital bei AGs, einbehaltenen Gewinnen) soll auf mindestens 4,5% aufgestockt werden. Laut einer aktuellen Umfrage vom März 2013 fehlen den befragten 101 Banken zur Einhaltung der Basel III Vorschriften gesamt 208 Milliarden Euro. Unter den 101 befragten Banken befanden sich auch 8 deutsche Institute.

Basel III schreibt neue Liquiditätskennzahlen fest, die Banken einhalten müssen. Die Kennzahl zur kurzfristigen Liquidity Coverage Ratio (LCR) soll Banken vor unerwarteten Liquiditätsabflüssen schützen. Sie werden angehalten, Liquidität in Form von Aktiva bereitzuhalten, die sich im Notfall schnell verflüssigen lassen. In der Praxis wird es sich hier wohl um Staatsanleihen handeln. Eine andere Kennzahl, die Net Stable Funding Ratio (NSFR) sieht vor, dass langfristig vergebene Kredite auch seitens der Banken langfristig finanziert werden müssen. Beides, so befürchten Kommentatoren seit Jahren, wirkt sich negativ auf die Kreditvergabe an Unternehmen aus.

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SEPA Lastschriftmandat – Was ist das eigentlich?

Die Umstellung auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren ist ab Februar 2014 obligatorisch. Im Unterschied zum alten „Bankeinzug“ schreibt der SEPA-Standard ein sogenanntes Mandat vor. Dieses müssen sowohl Endverbraucher als auch Unternehmen in Schriftform erteilen. Das SEPA-Mandat macht Lastschriften nach dem neuen Standard komplizierter, aber auch nachvollziehbarer.

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Girokonto für jedermann, Jedermannkonto

Für die meisten Menschen ist das Girokonto selbstverständlich und im finanziellen Alltag im Dauereinsatz. Überweisungen, Einzahlungen, Lastschriften und Daueraufträge werden Tag für Tag über private Girokonten abgewickelt. Vom Gehaltseingang über die Mietzahlungen bis hin zu Vereinsbeiträgen werden alle gängigen Finanzposten eines privaten Haushalts über ein Girokonto bedient. Doch wer in eine finanzielle Schieflage geraten ist, … Weiterlesen …